Die Diskussion um die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ist noch nicht beendet. Der Verbraucherschutzverband „Foodwatch“ und Ärzte fordern seit langem die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel, um weiteren schwerwiegenden Folgen der ernährungswissenschaftlichen Krankheiten entgegenzuwirken.

Immer mehr Menschen in Europa sind zu dick, fast jeder zweite Deutsche leidet an Übergewicht und dessen Folgen. Ärzteverbände und Verbraucherschützer sehen das Problem in mangelnder Bewegung und falscher Ernährung und fordern deswegen seit vier Jahren die Einführung einer Ampelkennzeichnung für Lebensmittel, so wie sie in England seit mehreren Jahren auf freiwilliger Basis eingeführt wurde und seitdem funktioniert. Mit dieser farblichen Kennzeichnung sollen Lebensmittel und Getränke nach ihren Inhaltsstoffen kategorisiert werden. Dabei wird jeweils der Gehalt an Fett, Zucker, Salz und gesättigten Fettsäuren farblich ausgewiesen. Und das Prinzip ist leicht verständlich, auch für Kinder und Jugendliche, für die die Kennzeichnung ungesunder und gesunder Lebensmittel besonders wichtig ist. Denn wie bei einer Ampel bedeutet eine grüne Kennzeichnung, dass der Gehalt des krankmachenden Inhaltsstoffes gering ist. Ist der Inhaltsstoff rot gekennzeichnet, sollten die Alarmglocken läuten, denn dann ist der Gehalt an Krank- und Dickmachern hoch. Verbrauchern soll es so leichter fallen, Inhaltsstoffe zu vergleichen und auf einen Blick zu sehen, ob es sich bei dem jeweiligen Produkt um einen versteckten Krankmacher oder eine gesunde Alternative handelt.

Doch obwohl der Verbraucherschutz sich seit Jahren für die Regelung stark macht und eine EU-weite Einführung der Ampelkennzeichnung fordert, scheitert er immer wieder an einer starken Industrielobby, die die Pflichtkennzeichnung ablehnt Sie argumentieren mit einer ungerechtfertigten Bevormundung und somit Diskriminierung der Verbraucher. Doch auch die Politik ist auf der Seite der Verbraucherschützer und sehen die Lebensmittelkennzeichnung als Einkaufshilfe und Orientierung im Konsum-Dschungel, nicht als Einschränkung. Im Dezember 2009 lief die Frist für Änderungswünsche aus und nun warten Lobbyisten und Verbraucherschützer gespannt auf die Entscheidung des Europäischen Parlamentes im März 2010, die der Endentscheidung des Europäischen Rats im Mai des Jahres vorausgehen.