Generell können die Eltern jederzeit einen Antrag auf Kindergeld für ein Kind bis 18 Jahren stellen. Derzeit liegt der Satz bei 154 Euro für jedes Erstgeborene einer Familie. In Ausnahmefällen kann die Anspruchszeit des Kindergeldes auf das 25. Lebensjahr ausgedehnt werden. Bei körperlich oder geistig behinderten Kindern kann diese Zeitspanne noch verlängert werden.

Idealerweise wird der Antrag auf Kindergeld unmittelbar nach der Geburt des Kindes gestellt. Oftmals ist es in Geburtskliniken üblich, dass der entsprechende Antrag von Klinikpersonal übergeben wird. Dieser Antrag muss dann von den leiblichen Eltern des Neugeborenen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Erst wenn dieser vollständig und korrekt ausgefüllt der Familienkasse vorliegt, kann mit der Zahlung von Kindergeld begonnen werden. Ein sorgfältiges Ausfüllen kann somit bares Geld und Nerven für alle Beteiligten sparen.
Wichtig: Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes muss zusammen mit dem Antrag abgegeben oder nachgereicht werden. Erst dann gilt der Antrag auf Kindergeld als vollständig.

Der Antrag auf Kindergeld kann bei den Familienkassen beantragt werden. Auskunft, welche für Sie zuständig ist, erhalten Sie in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Viele Familienkassen bieten zudem an, den Antrag online auszudrucken. Somit entfällt ein lästiger Behördengang für das junge Elternpaar oder die Mutter des Kindes.

Übrigens muss der Antrag auf Kindergeld nicht persönlich bei der Familienkasse abgegeben werden. Es ist durchaus ausreichend, wenn dieser der Familienkasse per Post zugeht. Es bietet sich jedoch an, diesen per Einschreiben zu verschicken, sodass es gewährleistet wird, dass der Antrag in jedem Fall bei der Familienkasse ankommt.