In der Vergangenheit galt der Herstellerrabatt von 16% nur für gesetzliche Krankenkassen. Diesen Rabatt hatte der Bundestag 2010 beschlossen, um die Arzneimittelkosten für die Krankenkassen zu vermindern. Der Rabatt gilt für alle neuen Arzneimittel und muss vom Hersteller an die jeweilige Krankenkasse oder den Beihilfeträger zurückbezahlt werden. Seit 2011 können nun auch private Krankenkassen diesen Herstellerrabatt erhalten. Ob sie diesen Rabatt zur Senkung der Beiträge nutzen oder diesen in Form von Prämien an ihre Mitglieder auszahlen, bleibt dabei den privaten Krankenkassen überlassen.
Um die Rabatte auch für Privatpatienten abrechnen zu können, wurde eine zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten gegründet. Nach der Schätzung von Gesundheitsexperten könnten die privaten Krankenkassen im Jahr 2011mit Rabatte in Höhe von rund 300 Millionen Euro rechnen. Wie hoch die Summe genau sein wird, hängt jedoch vom Verschreibungsverhalten der Ärzte ab, da nur neue Arzneimittel betroffen sind.
Gesundheitsminister Rösler wurde für Ausweitung der Rabattregelung auf die privaten Krankenkassen deutlich kritisiert. Ihm wurde Klientelpolitik vorgeworfen, weil von der neuen Regelung nicht nur die privaten Krankenkassen, sondern eben auch Privatpatienten profitieren. Die FDP gilt eben immer noch als die Partei der Besserverdiener. Der verband der forschenden Pharmaunternehmen schätzte den Schaden für die Arzneimittelhersteller mit rund 500 Millionen Euro auch deutlich höher ein. Zusätzlich wird auch der höhere Veraltungsaufwand bemängelt, der sich durch die aufwendige Berechnung und Kontrolle des neuen Rabattsystems ergeben.