Tagesgeldkonten erleben derzeit einen regelrechten Boom. Denn ein Tagesgeldkonto bietet viele Vorteile. Zum einen ist es die marktgerechte, variable Verzinsung, die für faire Zinsen während der Anlagedauer sorgt. Dadurch, dass das Geld nicht fest angelegt wird, hat der Anleger zudem jederzeit die Möglichkeit, auf seine Anlage zurückzugreifen – auf einen Teil oder auch den Gesamtbetrag. Heutzutage hat das Tagesgeldkonto die Sparbücher vieler Kunden komplett „verdrängt“. Die Nachfrage nach solchen Konten begann fast zeitgleich mit der Finanz- bzw. Bankenkrise. Damals stiegen die Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt enorm an und sorgten folglich für stark steigende Zinsen auf Tagesgeldkonten.
Legt ein Anleger Geld auf einem Tagesgeldkonto an, dann erhält er Zinsen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Diese Zinseinnahmen gelten steuerrechtlich als Kapitalerträge, die der Anleger versteuern muss. Mit der seit 2009 eingeführten Abgeltungssteuer werden dem Anleger 25% seiner Kapitalerträge als Steuern ans Finanzamt abgeführt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% – berechnet auf die 25% Abgeltungssteuer. Effektiv ergibt sich so für den Anleger eine prozentuale Steuer von knapp 26,4%, welche direkt von der Bank einbehalten werden muss. Kunden, die kirchlich sind, nehmen zusätzlich noch einmal die Kirchensteuer auf ihre Zinsen in Kauf. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers unter 25%, dann erhält er mit der Einkommensteuererklärung den zuviel gezahlten Steueranteil zurück.
Um Steuerabzug zu vermeiden, kann gegenüber der Bank ein so genannter Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser darf pro Steuerpflichtigem maximal 801,- € betragen und sorgt für eine steuerfreie Auszahlung von Kapitalerträgen. Erhält man auf seinem Tagesgeldkonto maximal 801,- € Zinsen und liegt der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag, dann erfolgt keine Besteuerung der Erträge. Lediglich wenn die Zinseinnahmen den gestellten Freistellungsauftrag überschreiten, wird der übersteigende Teil wie beschrieben besteuert. Aufgrund der vollen Besteuerung bei Tagesgeldanlagen sollten Anleger, die jährlich deutlich höhere Zinseinnahmen als 801,- € erzielen, steuergünstigere Alternativen prüfen – zum Beispiel offene Immobilienfonds, bei denen im Regelfall nur ca. die Hälfte der Erträge versteuert wird. Zumindest sofern wenigstens Teile der Anlage nicht ständig verfügbar sein müssen. Weitere Informationen zum Thema Tagesgeld finden Sie auch hier.