Für viele Steuerzahler kommt es mit dem Steuerbescheid jedes Jahr zu einer bösen Überraschung. Man rechnet mit einer kleinen Rückzhalung aus der Pendlerpauschale, sowie den üblichen sonstigen Angaben. Doch dann kommt es zu einer horrenden Nachzahlung von mehreren Tausend Euro, die man sich nicht erklären kann. Wer sein Lohnsteuerbescheid vom Finanzamt zurück erhält, sollte diesen genau prüfen. Denn jeder fünfte Lohnsteuerbescheid in Deutschland ist fehlerhaft. In vielen Fällen lohnt es sich daher, Einspruch gegen den steuerbescheid einzulegen. Die Einkommensteuererklärung wird daraufhin nochmal überprüft, und in den meisten Fällen auch korrigiert.

Eine Nachberechnung des Steuerbescheides zur Feststellung von Fehlern ist für Laien ohne weiteres nicht möglich. Hier kann man sich aber technischen Hilfsmitteln bedienen. Es gibt kostenlose online basierte Rechentabellen, die einem die Arbeit erleichtern. Ein solcher Brutto Netto Rechner 2011 – oder auch Nettolohnrechner genannt – fragt Schritt für Schritt alle relevanten Daten, wie den Bruttolohn, die Steuerklasse, oder die Kirchensteuerpflicht ab. Für die Berechnung sollte man ein paar Unterlagen, wie den letzten Steuerbescheid, die Lohnsteuerbescheinigung sowie die Lohnsteuerkarte (Änderungen für 2011) bereithalten.

In den kostenlosen Steuerrechnern findet man hilfreiche Assistenten, die einem viel Zeit und Arbeit abnehmen. So lassen sich grobe Fehlberechnungen durch das Finanzamt entdecken, und man kann eine Entscheidung für oder gegen einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid fällen. Zudem lassen sich grobe Schätzungen erstellen, wieviel Steuern in der Zukunft gezahlt werden müssen. Mit einem Gehaltsrechner 2011 kann man die Zusammensetzung seines Lohns sowie die einzelnen Abzüge rechnerisch nachvollziehen. Dies kann eventuell bei einer Gehaltserhöhung relevant werden.

Aber eines muss klar sein. Es handelt sich nur um vereinfachte Vorberechnungen, die lediglich eine Orientietrung geben sollen. Einzelfallbezogene Abweichungen werden nicht berücksichtigt, weshalb im Zweifel der Steuerberater kontaktiert werden sollte.