Wer eine Kundenkarte besitzt, kennt das Problem: ungewollte Werbung flattert jeden Tag ins Haus, hat man im Vertrag ein Häkchen nicht gesetzt oder eine Klausel nicht durchgestrichen. Die Folgen sind, dass der Verbraucher mit bunten Angeboten überflutet wird und die Gewissheit, dass die Verbraucherdaten weitergegeben wurden. Verbraucherschützer klagten gegen die Weitergabe der Daten für Werbung per Post, mussten aber eine Niederlage gegen die Werbeindustrie hinnehmen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden – und diesmal nicht zugunsten der Verbraucher, die gegen das Rabattkarten-Unternehmen „Happy Digits“ geklagt hatten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte, dass Kundendaten nur dann zu Werbezwecken genutzt werden dürften, wenn Kunden dieser Klausel explizit zugestimmt hätten. Somit fordern sie die sogenannte „Opt-In“-Regelung und setzen sich zur Wehr gegen die „Opt-Out“-Regelung, die „Happy Digits“ in ihren Verträgen verwendet. In dieser Variante muss der Kunde selbstständig seine Daten schützen, meist indem er Kreuzchen setzen oder bestimmte Sätze durchstreichen muss um seine Daten nicht weitergeben zu lassen.
Kunden, die die Rabattkarte von „Happy Digits“ benutzen, lasen in ihrem Text, dass sie mit der Weitergabe von ihren Daten zu Werbezwecken per Post und Marktforschungszwecken einverstanden seien. „Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel“, hieß es weiter. Während Verbraucherschützer dies für nicht transparent halten und die Formulierung als missverständlich einstufen, sieht der Bundesgerichtshof keine Verletzung des Datenschutzrechts. Denn laut BGH sei explizit auf die Option für den Verbraucher hingewiesen worden, stehe der Text doch eingerahmt in der Mitte des Formulars und sei fett gedruckt. Auch das Schlagwort „Einwilligung“ hätte den Verbraucher darauf hinweisen müssen, dass er ein rechtlich relevantes Einverständnis gebe oder eben nicht gebe.
Die Richter entschieden, dass es in diesem Fall rechtlich einwandfrei sei, dass die Daten der Kunden zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.
„Happy Digits“ hingegen kann sich über den Erfolg freuen, wenn es wohl auch nur ein kleiner Lichtblick für den Rabattkartenbetreiber ist. Im September 2009 sprangen Karstadt und die Deutsche Telekom als größte Kunden ab, auch andere Unternehmen haben sich von der Firma CAP (Customer Advantage Program) gelöst. Nur noch bis Ende November 2009 können Rabattpunkte gesammelt werden, und das auch nur online. Auch wenn es vor Gericht gut ausging, den wirtschaftlichen Wettbewerb hat „Happy Digits“ dann doch verloren.