Wenn Kunden von Banken und Sparkassen in den letzten Tagen kein Geld mit ihrer ec- oder Kreditkarte ausgezahlt bekamen, so sollen sie die zusätzlich entstandenen Gebühren erstattet bekommen. Hintergrund der fehlenden Kartenfunktionalität ist ein Softwarekonflikt auf dem EMV-Chip der betroffenen Karten, der die Verarbeitung der Jahreszahl 2010 nicht ermöglicht. Folge war natürlich, dass sich die Kunden am Bankschalter Bargeld auszahlen lassen mussten oder an Geldautomaten von Fremdbanken ihre ec-Karte einsetzten. Für diese Gebühren wollen die Banken aufkommen. Ebenso sollen Kosten für den Notfallbargeldservice im Ausland oder etwaige Bargeldüberweisungen ins Ausland (Western Union oder MoneyGram) ersetzt werden.
Dienlich ist es, wenn sich Verbraucher die Belege aufheben bzw. auch anhand ihrer Kontoauszüge eine Liste mit den gezahlten Gebühren erstellen. Ebenso erhalten Kunden, die eine Auslandsreise geplant haben, eine kostenlose Kreditkarte als kurzfristigen Ersatz. Hierzulande sollen die Chips bzw. die Software auf den Karten aktualisiert werden, beispielsweise automatisch beim Einsatz an Geldautomaten oder an gesondert aufgestellten Terminals in Sparkassen- und Bankfilialen. Wer jedoch jetzt ins Ausland will, kann seinen Chip nicht reparieren lassen. Weil es im Ausland aber bis auf weiteres noch Probleme beim Geldabheben und Bezahlen geben kann, bieten die meisten Geldinstitute wie Commerzbank, Postbank, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken an, defekte Kreditkarten kostenlos auszutauschen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat unterdessen reagiert, da sie befürchtet, dass „schöne Ankündigungen in der Praxis häufig nur halbherzig und bürokratisch umgesetzt“ würden (Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen). In drei verschiedenen Varianten kann man sich auf der Webseite Musterbriefe herunterladen, um mit vorformuliertem Text die entstandenen Zusatzkosten bei seiner Bank zu beantragen.