Ab dem Jahr 2012 werden alle Menschen besser vor gefährlichen UV-Strahlen geschützt, die zum Bräunen ein Solarium aufsuchen. Dank der neuen Schutzverordnung für Solarien von der Regierung müssen die Betreiber einiges beachten.

Was ändert sich bei der Solarium-Nutzung?

In der heutigen Zeit wollen viele Menschen nicht auf die Sonne warten und bräunen sich künstlich in einem Sonnenstudio. Leider übertreiben es einige Kunden, wodurch die Gesundheit gefährdet wird. Doch auch diese gefährdeten Personen sollen in Zukunft vor den schädlichen UV-Strahlen besser geschützt werden. Es wurde eine entsprechende Verordnung von dem Bundeskabinett beschlossen und somit gelten für Solarien-Betreiber in der Zukunft schärfere Regeln. Es werden UV-Schutzbrillen, Notabschaltungseinrichtungen und die Einhaltung von Mindestabständen verlangt. Für die maximale Bestrahlungsstärke gibt es abgesehen davon auch noch einen Grenzwert.

Ab 2012 gilt die neue Verordnung

In den ersten Monaten des Jahres 2012 soll die Verordnung in Kraft treten. Laut dem Bundesumweltministerium sollen die Risiken durch UV-Strahlung dann reduziert werden. In die höchste Krebsrisikogruppe wird die UV-Strahlung seit dem Jahr 2009 von der internationalen Organisation für Krebsforschung eingeordnet. Ein besonderer Handlungsbedarf besteht deshalb, weil es bei den Hautkrebs-Neuerkrankungen einen Anstieg gab. Bereits seit dem Jahr 2009 gibt es für Jugendliche das Solarien-Verbot.

Sicher braun werden

Laut der UV-Schutz-Verordnung müssen bis August sämtliche Geräte gewechselt werden, welche nicht zu der europäischen Norm passen. Dabei darf die Haut nicht mit über 0,3 Watt pro Quadratmeter bestrahlt werden. Kommen die Röhren der Haut zu nahe, dann müssen sich die neuen Geräte selbstständig abschalten. Das gleiche gilt, wenn ein Notfall eintritt oder die zulässige Strahlendosis überschritten wird. Vor den Schäden durch die UV- Strahlung an Augen und Haut müssen die Solariumnutzer außerdem sichtbar gewarnt werden.


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