Zum kommenden Jahr werden sich die Verbraucher in Deutschland erneut auf zahlreiche Änderungen und Neuerungen einstellen müssen, die sowohl die Themen Finanzen, Steuern als auch Altersvorsorge betreffen.

Eine der zum kommenden Jahr in Kraft tretenden Neuerungen im Bereich Finanzen betrifft die Kenntlichmachung von anfallenden Gebühren beim Abheben von Bargeld an Geldautomaten. Ab dem 15. Januar 2011 wird an jedem Bankautomaten angezeigt werden, wie viel der Verbraucher bei der jeweiligen Bank bei der Auszahlung im Falle einer Fremdabhebung an Gebühren entrichten müsste. Dadurch bietet sich dem Kunden die Option, dass er notfalls auch auf günstigere Geldautomaten ausweichen kann. Bisher wurde die Gebühr beim Abheben nicht vom Automaten angezeigt und somit wussten viele Verbraucher erst nach dem Geldabheben bei einer fremden Bank, wie viel an Gebühren berechnet worden.

Bereits ab dem 31. Dezember 2010 werden in Deutschland zukünftig Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro per Gesetz abgesichert. Bislang lag bei Finanzen die maximale Versicherungsgrenze bei 50.000 Euro. Im Falle einer Insolvenz des jeweiligen Institutes ist der Kunde nun gesetzlich versichert. Innerhalb von 30 Arbeitstagen wird nun in einem solchen Fall die Einlage bis zu 100.000 Euro entschädigt. Der Versicherungsschutz ist allerdings nur bei Geldanlagen in Euro oder in anderen Währungen der Europäischen Union, wie zum Beispiel Britische Pfund, von Bestand. Vorausgesetzt das Geld liegt auf einem Einlagekonto. Für den Fall von Finanzen-Einlagen in sonstiger Währung gilt die gesetzliche Versicherung nicht.

Auch im Bereich Altersvorsorge gelten ab dem neuen Jahr geänderte Richtlinien. Bereits seit 2005 können abhängig Beschäftigte einen bestimmten Anteil der gesetzlichen Rentenbeiträge als eine Sonderausgabe bei der Steuer geltend machen. Bis zum Jahr 2025 soll der Vorsorgeanteil, der angerechnet wird, von 60 auf insgesamt 100 Prozent ansteigen. Die maximale Absetzungsgrenze liegt dann bei jährlich 20.000 Euro, bei Ehepaaren maximal 40.000 Euro. Im kommenden Jahr sollen 72 Prozent der Rentenzahlungen absetzbar werden. Der Höchstbetrag liegt bei 14.400 Euro und bei Verheirateten bei 28.800 Euro. Auch bei öffentlich subventionierten Altersvorsorgeverträgen gibt es im Jahr 2011 Neuerungen. Wer bis zum 31. Dezember 2011 eine Riester- oder eine Rürup-Rente abschließen wird, der bekommt dadurch noch die Option, dass der Auszahlungsbeginn der Rente bereits mit dem 60. Lebensjahr erfolgen könnte. Wer einen Neuvertrag ab 2012 abschließt, der kann eine Rentenauszahlung erst mit Beginn des 62. Lebensjahres erwarten. Auch bei privaten Lebensversicherungen tritt eine Neuregelung in Kraft, so dass die Kapitalauszahlung nur dann maximal 50 Prozent steuerbefreit bleibt, wenn die Auszahlung frühestens mit dem 62. Lebensjahr beginnt.