Generell können die Eltern jederzeit einen Antrag auf Kindergeld für ein Kind bis 18 Jahren stellen. Derzeit liegt der Satz bei 154 Euro für jedes Erstgeborene einer Familie. In Ausnahmefällen kann die Anspruchszeit des Kindergeldes auf das 25. Lebensjahr ausgedehnt werden. Bei körperlich oder geistig behinderten Kindern kann diese Zeitspanne noch verlängert werden.